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Rückgang des Rotmilans in Mittelhessen durch Windräder
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Beispiel von Wegeführung im Wald zu WKA Standorten (Hohenlochen/Schwarzwald)
Ein solch massiver Eingriff in den Wald steht zu befürchten. Die eingereichten Unterlagen zur Genehmigung weisen auf solche drastischen Baumaßnahmen hin.
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Ein Beispiel für das, was auf unseren Wald zukommt und wogegen wir uns mit aller Kraft wehren
Standorte der geplanten Windindustrieanlagen und deren zerstörerische Auswirkungen
https://www.youtube.com/watch?v=0vE6QkvcV-s
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Aktuelle Informationen
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Mit der Energiewende in den Blackout?- Wie sich das Stromnetz verändern muss
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Vestas Windrad in Schweden eingestürzt (Bericht übersetzt) Dieser Typ soll hier verbaut werden
DER WINDTURBINENTURM STÜRZTE EIN
230 Meter hohe Windkraftanlage stürzte in Nordschweden ein
– Ich habe noch nie davon gehört, sagt der Betreiber.
– Ich habe noch nie gehört, dass dies in Schweden schon einmal passiert ist, sagt Maria Röske vom Windkraftunternehmen WPD gegenüber der Lokalzeitung Norran .
Der Windkraftpark Aldermyrberget befindet sich im Bau und soll im Dezember in Betrieb gehen. Das Baugebiet ist abgesperrt und befindet sich nicht in der Nähe von Gebäuden. Im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch ist kein Leck aufgetreten.
– Muss ein Konstruktionsfehler sein
Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend um 21 Uhr. Niemand war bei der Arbeit, aber der eingestürzte Windturbinenturm wurde von jemandem entdeckt, der in der Gegend grub. Der Schneemobilfahrer war so nah an der Anlage, dass er hörte, wie der Turm auf dem Boden aufschlug.

Andere, die den Fall aus großer Entfernung hörten, beschreiben das Geräusch als Gewitter.
Der Windpark besteht aus 17 Turbinen des dänischen Windkraftanlagenherstellers Vestas. Vestas wird nun den Unfall untersuchen.
– Ich werde nicht spekulieren, aber es muss ein Konstruktionsfehler sein, denke ich. Aber das ist es, was man untersuchen sollte, wie dies passieren könnte. Windkraftanlagen sind nichts Neues, es gibt Tausende von Windkraftanlagen in Schweden, sagt Röske gegenüber Aftonbladet .
Vestas erwägt, den Turm abzureißen
Für TV4 sagt sie, sie sei schockiert gewesen, als sie am Sonntagmorgen die Nachricht erhalten habe.
– Ich denke, die ganze Branche ist. Dies sollte nicht passieren. Jetzt muss Vestas herausfinden, wie dies geschehen könnte. Wir hoffen auf eine Antwort in ein paar Wochen, sagt Röske.
Aber Vestas kann das nicht versprechen
– Es gibt viele Faktoren, die ins Spiel kommen, und bevor wir in die Mühle gehen, müssen wir zum Beispiel jemanden haben, der beurteilt, ob es sicher ist oder ob der Turm zuerst abgeholzt werden muss. Es ist etwas umständlich, aber es ist wichtiger, es richtig als schnell zu machen, sagt Kommunikationsmanager Anders Riis in Vestas
Ich habe keine Sabotage vermutet
Vestas hat alle 17 Turbinen des Typs V150 (4,2 MW) im Windpark mit einer Gesamtleistung von 72 MW installiert. Die erste Windkraftanlage wurde im August in Betrieb genommen, und bis zur Veranstaltung an diesem Wochenende waren sechs Turbinen in Betrieb.
Auf die Frage von TV4 sagt Maria Röske, dass sie nicht darüber nachgedacht habe, ob Sabotage hinter dem Vorfall stecken könnte, und dass sie wirklich hofft, dass dies nicht der Fall ist.
Röske sagt, dass sie bisher keinen Grund zu der Annahme haben, dass dies ein Konstruktionsfehler ist , der alle Türme betrifft, aber dass keine Turbinen in Betrieb genommen werden, bis die Ursache des Vorfalls bekannt ist.
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Offener Brief zum Genehmigungsantrag der Firma JUWI
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Firma Juwi stellt Antrag auf Genehmigung
Firma Juwi hat am 23.09.20 den Antrag auf Genehmigung von 7 Windindustrieanlagen im Wald (Eigentümer HessenForst) beim RP Gießen gestellt.
Firma WPD, als zweiter Projektierer, plant dies ebenfalls Ende des Jahres mit 5 Anlagen im Gebiet der Waldinteressenten Dreihausen, Allendorf/Lda. und Nordeck.
Wir haben umgehend mit der intensiven Prüfung der vorgelegten Unterlagen begonnen.
Diese werden nun mit unseren Erkenntnissen und Beobachtungen der letzten 3 Jahre abgeglichen. Dazu werden wir zusätzlich von externen Beratern unterstützt.
Über die Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit weiter berichten.
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Jahreshauptversammlung wird verschoben
Die aktuelle Entwicklung der Coronazahlen hat dazu geführt, dass wir beschlossen haben, unsere Jahreshauptversammlung in das Frühjahr 2021 zu verschieben.
Wir wollen mit dieser Entscheidung dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen, um jegliches Risiko für die Teilnehmer auszuschließen.
Wir bitten um Verständnis und werden einen neuen Termin rechtzeitig bekannt geben.
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Rechtsgutachten: Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot
Rechtsgutachten stellt fest:
Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht
Keine „Lizenz zum Töten“ – Investitionsbeschleunigungsgesetz stoppen
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI. (Das vollständige Gutachten finden Sie auch am Ende der Pressemitteilung zum Download.)
Nachdem sich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) dafür aussprach, den Betreibern von Windenergieanlagen im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen die „Lizenz zum Töten“ heimischer Greifvögel zu erteilen, beauftragte die NI das jetzt vorliegende Rechtsgutachten.
Es sollte geklärt werden, ob es die im Katalog des § 45 Abs. 7 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Ausnahmegründe rechtfertigen können, bei Windenergieanlagen Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erteilen.
„Auch das Verwaltungsgericht Gießen hatte unlängst im Rahmen einer Klage der NI klargestellt, dass Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genehmigungsfähig sind, wenn ihr Betrieb streng geschützte Greifvögel wie den Mäusebussard einem hohen Tötungsrisiko aussetzen. Der Genehmigungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht Gießen aufgehoben“, so die NI.
Windenergieanlagen, die von den zuständigen Behörden genehmigt werden, obwohl diese das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, sind aufgrund der restriktiven Auslegung des Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG durch den EuGH mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, so das Ergebnis des Gutachtens.
Auch keine Ausnahme aufgrund von „Interesse der öffentlichen Sicherheit“
Das Gutachten stellt ebenfalls fest, dass Windkraftnutzung auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme sei. Dies umso weniger, als sich die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland traditionell auf hohem Niveau befindet. Nach den Erkenntnissen des Bundeswirtschaftsministeriums selbst sei diese weder aktuell noch perspektivisch gefährdet (BMWi, Monitoringbericht Juni 2019). „Da auch der Bundesgesetzgeber dem europäischen Artenschutzrecht den ihm gebührenden Respekt zu erweisen hat, kann er aus eigener Kraft den aktuellen Rechtszustand nicht verändern“, betonte Dr. Ulrich Althauser, stv. Bundesvorsitzender der NI.
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann verdeutlicht die strikt zu beachtenden rechtlichen Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.
„Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Bundestagsabgeordneten, diesem nicht zuzustimmen.
Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, bei Ihren Bundestagsabgeordneten, dem Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium per Email, Telefon, Telefax oder Postkarte gegen die geplanten Änderungen im sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz zu protestieren. Denn dieser Gesetzentwurf stellt einen Angriff auf den Naturschutz und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern und Verbänden dar“, so Harry Neumann und Dr. Ulrich Althauser.
Lesen Sie hier das vollständige rechtswissenschaftliche Gutachten von apl. Prof. Dr. Martin Gellermann >>>
Klicke, um auf 2020GutachtenProfGellermann.pdf zuzugreifen
Monitoringbericht 2019 des BMWi:
Veröffentlicht unter Allgemein, Information
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