Firma Juwi stellt Antrag auf Genehmigung

Firma Juwi hat am 23.09.20 den Antrag auf Genehmigung von 7 Windindustrieanlagen im Wald (Eigentümer HessenForst) beim RP Gießen gestellt.

Firma WPD, als zweiter Projektierer, plant dies ebenfalls Ende des Jahres mit 5 Anlagen im Gebiet der Waldinteressenten Dreihausen, Allendorf/Lda. und Nordeck.

Wir haben umgehend mit der intensiven Prüfung der vorgelegten Unterlagen begonnen.

Diese werden nun mit unseren Erkenntnissen und Beobachtungen der letzten 3 Jahre abgeglichen. Dazu werden wir zusätzlich von externen Beratern unterstützt.

Über die Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit weiter berichten.

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Jahreshauptversammlung wird verschoben

Die aktuelle Entwicklung der Coronazahlen hat dazu geführt, dass wir beschlossen haben, unsere Jahreshauptversammlung in das Frühjahr 2021 zu verschieben.

Wir wollen mit dieser Entscheidung dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen, um jegliches Risiko für die Teilnehmer auszuschließen.

Wir bitten um Verständnis und werden einen neuen Termin rechtzeitig bekannt geben.

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Rechtsgutachten: Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot

Rechtsgutachten stellt fest:

Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht

Keine „Lizenz zum Töten“ – Investitionsbeschleunigungsgesetz stoppen

„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“

„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI. (Das vollständige Gutachten finden Sie auch am Ende der Pressemitteilung zum Download.)

Nachdem sich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) dafür aussprach, den Betreibern von Windenergieanlagen im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen die „Lizenz zum Töten“ heimischer Greifvögel zu erteilen, beauftragte die NI das jetzt vorliegende Rechtsgutachten.

Es sollte geklärt werden, ob es die im Katalog des § 45 Abs. 7 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Ausnahmegründe rechtfertigen können, bei Windenergieanlagen Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erteilen.

„Auch das Verwaltungsgericht Gießen hatte unlängst im Rahmen einer Klage der NI klargestellt, dass Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genehmigungsfähig sind, wenn ihr Betrieb streng geschützte Greifvögel wie den Mäusebussard einem hohen Tötungsrisiko aussetzen. Der Genehmigungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht Gießen aufgehoben“, so die NI.

Windenergieanlagen, die  von den zuständigen Behörden genehmigt werden, obwohl diese das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, sind aufgrund der restriktiven Auslegung des Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG durch den EuGH mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, so das Ergebnis des Gutachtens.

Auch keine Ausnahme aufgrund von „Interesse der öffentlichen Sicherheit“

Das Gutachten stellt ebenfalls fest, dass Windkraftnutzung auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme sei. Dies umso weniger, als sich die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland traditionell auf hohem Niveau befindet. Nach den Erkenntnissen des Bundeswirtschaftsministeriums selbst sei diese weder aktuell noch perspektivisch gefährdet (BMWi, Monitoringbericht Juni 2019). „Da auch der Bundesgesetzgeber dem europäischen Artenschutzrecht den ihm gebührenden Respekt zu erweisen hat, kann er aus eigener Kraft den aktuellen Rechtszustand nicht verändern“, betonte Dr. Ulrich Althauser, stv. Bundesvorsitzender der NI.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann verdeutlicht die strikt zu beachtenden rechtlichen Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.

„Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Bundestagsabgeordneten, diesem nicht zuzustimmen.

Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, bei Ihren Bundestagsabgeordneten, dem Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium per Email, Telefon, Telefax oder Postkarte gegen die geplanten Änderungen im sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz zu protestieren. Denn dieser Gesetzentwurf stellt einen Angriff auf den Naturschutz und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern und Verbänden dar“, so Harry Neumann und Dr. Ulrich Althauser.

Lesen Sie hier das vollständige rechtswissenschaftliche Gutachten von apl. Prof. Dr. Martin Gellermann >>>

Klicke, um auf 2020GutachtenProfGellermann.pdf zuzugreifen

Monitoringbericht 2019 des BMWi:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/sechster-monitoring-bericht-zur-energiewende.html

 

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Telefon-Demo „Lizenz zum Töten?“

telefondemo2020
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Unsere Arbeit geht trotz Corona-Pandemie weiter

 

Liebe Mitglieder und -Unterstützer der BI WoW,

natürlich ist die Corona-Pandemie auch auf unsere Arbeit nicht ohne negative Auswirkungen geblieben. So müssen wir seit einiger Zeit auf unsere regelmäßigen Sitzungen verzichten. Kommunikation und Austausch untereinander können daher nur noch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass wir sämtliche Aktivitäten eingestellt haben. So halten wir Flora und Fauna in unserem Gebiet weiterhin unter laufender Beobachtung und bereiten uns auf die im Frühjahr/Sommer erwarteten Genehmigungsanträge der Projektfirmen vor, um die schlimmsten Folgen für uns als Bürger und für unsere Natur abzuwenden.

Über neue Entwicklungen werden wir Euch an dieser Stelle selbstverständlich zeitnah informieren.

Wir wünschen Euch bis dahin eine gute und infektionsfreie Zeit und hoffen sehr auf Eure weitere Unterstützung.

 

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Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig

http://www.wald-ohne-windkraft.de/wp-content/uploads/2020/02/toetungsverbot.pdf

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BI Banner wurde erneut gestohlen, hohe Belohnung ausgesetzt!

Vermutlich am Wochenende (07./08.Dezember) wurde unsere BI Banner in Dreihausen erneut das Ziel eines Diebstahls. Dabei handelt es sich um eine Straftat mit entsprechendem Sachschaden.

Zeugen die sachdienliche Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten sich an unsere BI zu wenden. Die Hinweise werden dabei absolut vertraulich behandelt.

Als Belohnung für Hinweise auf die Täter, welche zu deren Identifikation führen, hat die BI einen Betrag von 1000 Euro ausgesetzt.

Neue Plakate sind derzeit in Arbeit und werden demnächst wieder aufgehängt. Es lohnt sich also keinesfalls sich strafbar zu machen!

 

 

 

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Allendorfer Investor winkt ab

Pr Gi Allg 19-12-09 Windkraft Allendorf
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Deutsches Ärzteblatt berichtet über Infraschall

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Unser Leben mit dem Infraschall

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