Auswirkungen der geplanten WKA´s auf die Waldnutzer

Die Bürgerinitiative Wald ohne Windkraft e.V. ist ein Zusammenschluss von ehrenamtlich arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern aus dem Ebsdorfergrund sowie den Gemeinden Rabenau und Allendorf/Lda.

Eine unserer Aufgaben ist es, mögliche negative Auswirkungen schon in der Planungsphase des WEA-Baus aufzuzeigen, um betroffene Bürger, Vereine und Kommunen rechtzeitig zu informieren.
Nach unserem derzeit vorliegenden Kenntnisstand sind im betroffenen Vorranggebiet bis zu 20 WEAs geplant, (Anlagenhöhe ca.240mtr.) deren Standorte im Nahbereich des vorhandenen Waldwegenetzes liegen.

So sind z.B. entlang dem sogenannten „Totenweg“ zwischen Wermertshausen und Nordeck mehrere Anlagen in nur geringen Abstand zum Weg projektiert obwohl hier verschiedene Wanderwege ausgeschildert sind.

Im Nahbereich von WEAs besteht die Gefahr von Eisabfall. Im Vorranggebiet Mardorfer-Kuppe zeigt unser Bild, dass Waldwege in dem Gefahrenbereich liegen können. Es ist für einen Wegbenutzer der auf ca.370mtr. über NN unterwegs ist, nicht einschätzbar wie die Eisbildung in 610mtr. über NN ist.

Im Interesse der zukünftigen, weiterhin uneingeschränkten Wege-Nutzung muss ein solch unkalkulierbares Gefahrenpotential abgewendet werden.

Ihr Gemeindevorstand bzw. Magistrat sollte über die Genehmigungsbehörde eine Regelung finden, die eine Gefährdung von Menschenleben ausschließt und notfalls den Klageweg einlegen.

Setzen Sie auch bitte, wenn möglich, Ihre zuständigen Landes- bzw. Bundesverband in Kenntnis, die u.U. auf ihr eigenes Klagerecht zurückgreifen können!

Daher die Bitte an Sie,  den beigefügten Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung/Magistrat einreichen!

  1. Windkraftanlagen gehören grundsätzlich nicht in Wälder, versuchen Sie bitte alles, um den Bau der Anlagen zu verhindern.
  2. Durch Windkraftanlagen darf keine unmittelbare Gefahr durch Eisabfall und/oder Blitzschlag auf Mensch oder Tier ausgehen.
  3. Der Gemeindevorstand /Magistrat Anlieger-Kommunen von Allendorf/Lda., Ebsdorfergrund und Rabenau wird aufgefordert die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung durch entsprechende Maßnahmen bei einem eventuellen Genehmigungsverfahren sicherzustellen dazu gehört, eine rechtzeitige Offenlegung des Genehmigungsantrags.
  4. Ein Zutrittsverbot für den Wald wird nicht hingenommen!

Link zum Antrag: http://www.wald-ohne-windkraft.de/wp-content/uploads/2018/07/Antrag.pdf

Antrag
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.