Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
nun ist der schlechteste Fall für unseren Wald eingetreten.
Am 20.12.2024 hat das Regierungspräsidium 5 Windkraftanlagen von insgesamt 12 geplanten genehmigt. 3 Windkraftanlagen befinden sich im Nordecker Wald und 2 im Wald von Dreihausen. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist mit einer Genehmigung der restlichen 7 Anlagen in ein bis zwei Monaten zu rechnen.
Die Politik hat in den letzten Jahren alles dafür getan, dass Natur- und Artenschutz der Genehmigungsfähigkeit von Windindustrieanlagen im Wald und anderswo nicht mehr im Wege stehen und die Gesetze entsprechend geändert. So konnten unsere schon frühzeitig eingereichten Stellungnahmen zu den bei uns vorhandenen bedeutenden Rotmilan, Fledermaus- und Wildkatze-Vorkommen die Genehmigung nicht verhindern.
In den letzten drei Monaten haben wir darüber hinaus weitere Stellungnahmen beim
Regierungspräsidenten eingereicht, um Verhinderungen bzw. Verbesserungen zu erreichen.
Diese betrafen im Einzelnen folgende Themen:
- Vorkommen des Ameisenbläulings im Mooracker
- Schallschutz Derzeit ist noch eine Überschreitung der Lärmrichtwerte geplant
- Schutz des Trinkwassers und dem Starkregenschutz
- Strahlenschutz (wegen der Nähe der Landessammelstelle für schwach- und
mittelradioaktiven Müll)
- Brandschutz (z.B. durch zusätzliche Zisternen).
Nach Aussage des zuständigen Sachbearbeiters beim Regierungspräsidium Gießen wurden in den Genehmigungsbescheiden unsere Eingaben berücksichtigt, soweit sie nach der
Rechtslage zu berücksichtigen waren.
Diese Aussage wird von uns nicht ungeprüft hingenommen. Nach Erhalt der Genehmigungsunterlagen in der nächsten Woche, werden wir diese auf Herz und Nieren prüfen, ob unsere Anliegen tatsächlich angemessen berücksichtigt wurden.
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