Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
nun ist der schlechteste Fall für unseren Wald eingetreten.
Am 20.12.2024 hat das Regierungspräsidium 5 Windkraftanlagen von insgesamt 12 geplanten genehmigt. 3 Windkraftanlagen befinden sich im Nordecker Wald und 2 im Wald von Dreihausen. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist mit einer Genehmigung der restlichen 7 Anlagen in ein bis zwei Monaten zu rechnen.
Die Politik hat in den letzten Jahren alles dafür getan, dass Natur- und Artenschutz der Genehmigungsfähigkeit von Windindustrieanlagen im Wald und anderswo nicht mehr im Wege stehen und die Gesetze entsprechend geändert. So konnten unsere schon frühzeitig eingereichten Stellungnahmen zu den bei uns vorhandenen bedeutenden Rotmilan, Fledermaus- und Wildkatze-Vorkommen die Genehmigung nicht verhindern.
In den letzten drei Monaten haben wir darüber hinaus weitere Stellungnahmen beim
Regierungspräsidenten eingereicht, um Verhinderungen bzw. Verbesserungen zu erreichen.
Diese betrafen im Einzelnen folgende Themen:
- Vorkommen des Ameisenbläulings im Mooracker
- Schallschutz Derzeit ist noch eine Überschreitung der Lärmrichtwerte geplant
- Schutz des Trinkwassers und dem Starkregenschutz
- Strahlenschutz (wegen der Nähe der Landessammelstelle für schwach- und
mittelradioaktiven Müll) - Brandschutz (z.B. durch zusätzliche Zisternen).
Nach Aussage des zuständigen Sachbearbeiters beim Regierungspräsidium Gießen wurden in den Genehmigungsbescheiden unsere Eingaben berücksichtigt, soweit sie nach der
Rechtslage zu berücksichtigen waren.
Diese Aussage wird von uns nicht ungeprüft hingenommen. Nach Erhalt der Genehmigungsunterlagen in der nächsten Woche, werden wir diese auf Herz und Nieren prüfen, ob unsere Anliegen tatsächlich angemessen berücksichtigt wurden.
Für diese Prüfungen haben wir nach Bekanntgabe der Genehmigungsbescheide im
Staatsanzeiger nur noch einen Monat Zeit. Spätestens bis dahin müsste Klage erhoben und
zeitnah begründet werden.
Bereits jetzt werden unsere Stellungnahmen von zwei Rechtsanwälten dahingehend geprüft, welche Klageverfahren und Klagegegenstände die besten Aussichten auf Erfolg haben. Dabei können wir selbstverständlich nur klagen, soweit es die Mittel hergeben. Bei offenkundiger Aussichtslosigkeit werden wir auf eine Klage verzichten. Nach den Gepflogenheiten und Vorgaben müsste die BI die Verfahrenskosten im Vorhinein beim klageführenden Partnerverein hinterlegen. Da es sich um zwei Genehmigungsverfahren handelt (WPD will 5 Anlagen bauen, JUWI die restlichen 7), haben wir es mit zwei Klagegegnern zu tun. Derzeit reichen unsere Mittel jedoch höchstens für ein Klageverfahren.
Unsere Mission ist noch nicht beendet. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin, damit wir ebenso in der Folgezeit kritisch und unbequem, im Sinne unserer Vereinssatzung bleiben können.
Mit Argusaugen werden wir, soweit es möglich ist, die Naturzerstörungen und evtl. Bauarbeiten verfolgen und bei schwerwiegenden Verfehlungen einschreiten.
Allen Autorenteams gebührt ein besonderer Dank für ihre hervorragenden Arbeiten.
Durch unsere fachlich fundierten Stellungnahmen und einen stets sachlich gebliebenen
Umgangston haben wir uns ein gutes Standing beim Regierungspräsidium erworben und
konnten damit bislang zumindest durchsetzen, dass zusätzliche Zisternen in der Nähe der
Windkraftanlagen gebaut werden, die Ameisenbläulinge beim Mooracker besonders
geschützt werden müssen und die Erteilung der Genehmigungen um etliche Jahre
hinausgeschoben werden konnte.
Alle Stellungnahmen können selbstverständlich jedem Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
Über die aktuellen Entwicklungen werden wir wieder zeitnah informieren.
Mit kämpferischen Grüßen
Der Vorstand und die Mitglieder unserer „Montagsrunde“